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   BFH, 15.02.1996 - X B 113/95   

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https://dejure.org/1996,7030
BFH, 15.02.1996 - X B 113/95 (https://dejure.org/1996,7030)
BFH, Entscheidung vom 15.02.1996 - X B 113/95 (https://dejure.org/1996,7030)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 1996 - X B 113/95 (https://dejure.org/1996,7030)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    "Verrechnung" einer Rentenverpflichtung und Überlassung einer Wohnung als dauernde Last

 
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  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 15.02.1996 - X B 113/95
    Geht es vorliegend materiell-rechtlich um die Abziehbarkeit der Überlassung von Wohnräumen als Sachleistung, ist die von den Klägern gerügte Abweichung von dem Beschluß des Großen Senats vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) und vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. März 1992 X R 141/88 (BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499) nicht gegeben.

    Beide Entscheidungen betreffen schwerpunktmäßig die Abziehbarkeit von Geldleistungen; nur bei diesen ist die Unterscheidung zwischen Leibrente und dauernder Last von steuerrechtlicher Bedeutung, da bis zur vorstehend genannten Entscheidung des Großen Senats der Begriff der Leibrente gleichbleibenden Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen vorbehalten war (vgl. Beschluß in BFHE 165, 225, 232, BStBl II 1992, 78) und sich hieran aufgrund dieser Entscheidung nichts geändert hat.

  • BFH, 25.03.1992 - X R 196/87

    Dauernde Last durch Instandhaltungsverpflichtung

    Auszug aus BFH, 15.02.1996 - X B 113/95
    Schuldet der Übernehmer eines Vermögens aufgrund des Versorgungsvertrages die Überlassung einer Wohnung zur Nutzung, ist im -- hier einschlägigen -- Anwendungsbereich der Nutzungswertbesteuerung danach zu unterscheiden, wem der Nutzungswert zuzurechnen ist: Ist Zurechnungssubjekt der Nutzende, kommt beim Nutzungsverpflichteten ein Abzug als dauernde Last nicht in Betracht (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610; vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012; vom 3. Juni 1992 X R 14/89, BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23).
  • BFH, 11.03.1992 - X R 141/88

    Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente

    Auszug aus BFH, 15.02.1996 - X B 113/95
    Geht es vorliegend materiell-rechtlich um die Abziehbarkeit der Überlassung von Wohnräumen als Sachleistung, ist die von den Klägern gerügte Abweichung von dem Beschluß des Großen Senats vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) und vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. März 1992 X R 141/88 (BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499) nicht gegeben.
  • BFH, 03.06.1992 - X R 14/89

    Sonderausgabe durch Vorbehaltsnießbrauch und spätere Versorgungsrente

    Auszug aus BFH, 15.02.1996 - X B 113/95
    Schuldet der Übernehmer eines Vermögens aufgrund des Versorgungsvertrages die Überlassung einer Wohnung zur Nutzung, ist im -- hier einschlägigen -- Anwendungsbereich der Nutzungswertbesteuerung danach zu unterscheiden, wem der Nutzungswert zuzurechnen ist: Ist Zurechnungssubjekt der Nutzende, kommt beim Nutzungsverpflichteten ein Abzug als dauernde Last nicht in Betracht (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610; vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012; vom 3. Juni 1992 X R 14/89, BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23).
  • BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen bei

    Auszug aus BFH, 15.02.1996 - X B 113/95
    Schuldet der Übernehmer eines Vermögens aufgrund des Versorgungsvertrages die Überlassung einer Wohnung zur Nutzung, ist im -- hier einschlägigen -- Anwendungsbereich der Nutzungswertbesteuerung danach zu unterscheiden, wem der Nutzungswert zuzurechnen ist: Ist Zurechnungssubjekt der Nutzende, kommt beim Nutzungsverpflichteten ein Abzug als dauernde Last nicht in Betracht (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610; vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012; vom 3. Juni 1992 X R 14/89, BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23).
  • BFH, 11.08.1992 - IX R 223/87

    Dauernde Last durch Überlassung einzelner Wohnräume

    Auszug aus BFH, 15.02.1996 - X B 113/95
    Ist der Nutzungswert dem Verpflichteten zuzurechnen -- etwa bei Überlassung einzelner Räume einer Wohnung --, steht diesem in Höhe des (Brutto-)Mietwertes der Abzug einer dauernden Last zu (BFH-Urteil vom 11. August 1992 IX R 223/87, BFHE 169, 85 [BFH 11.08.1992 - IX R 223/87], BStBl II 1993, 31).
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